Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1989 - 4 B 128.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13798
BVerwG, 03.07.1989 - 4 B 128.89 (https://dejure.org/1989,13798)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1989 - 4 B 128.89 (https://dejure.org/1989,13798)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1989 - 4 B 128.89 (https://dejure.org/1989,13798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,13798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Richterliche Beurteilung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1989 - 4 B 128.89
    Eine bisher höchstrichterlich nicht entschiedene Rechtsfrage des revisiblen Rechts, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren beantwortet werden könnte, arbeitet die Beschwerde jedenfalls nicht heraus (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1989 - 4 B 128.89
    Eine bisher höchstrichterlich nicht entschiedene Rechtsfrage des revisiblen Rechts, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren beantwortet werden könnte, arbeitet die Beschwerde jedenfalls nicht heraus (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG München, 09.08.2016 - M 1 K 16.338

    Keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.1.1999 - 4 B 128.89) könnten bauordnungsrechtliche Abstandsvorschriften den städtebaulichen Schutz durch die bauplanungsrechtliche Regelung des § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich Belichtung, Besonnung und Belüftung nicht verdrängen.

    Der Klägerbevollmächtigte trägt zutreffend vor, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.1.1999 - 4 B 128.89 - BayVBl 1999, 568 - juris Rn. 3) bauordnungsrechtliche Abstandsvorschriften den städtebaulichen Schutz durch die bauplanungsrechtliche Regelung des § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich Belichtung, Besonnung und Belüftung nicht verdrängen können.

    Allerdings ist das Gebot der Rücksichtnahme zumindest aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, U. v. 11.1.1999, a. a. O., Rn. 3).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht